Ab sofort gibt es nun auch in Thüringen die Vertrauliche Spurensicherung, auch Verfahrensunabhängige Spurensicherung bezeichnet. Ein wichtiges Angebot für Menschen, die sexualisierte oder häusliche Gewalt erlebt haben: Die vertrauliche Spurensicherung (VSS).
Was bedeutet das?
Ohne sofortige Anzeige bei der Polizei können Spuren in medizinischen Einrichtungen gesichert werden.
Die Beweise werden aktuell mindestens 3 Jahre aufbewahrt, falls sich Betroffene später zu einer Anzeige entscheiden möchten.
Diskret, sicher und professionell – ein Schritt, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern und den Schutz von Betroffenen zu stärken.
Wohin muss ich mich wenden?
Die Spurensicherung erfolgt im Rechtsmedizin des Universitätsklinikums in Jena und kann entscheidend sein, um später Gerechtigkeit zu erlangen. Gerade nach traumatischen Erfahrungen gibt es oft Unsicherheiten oder Ängste vor der Polizei. Die VSS bietet Zeit und Raum zur Entscheidung.
Telefonnummer: 03641 – 939 71 97
Wichtig zu wissen ist, je schneller die Spurensicherung erfolgt, desto besser können Beweise dokumentiert werden. Also möglichst nicht duschen oder Kleidung wechseln. Auch Betroffene von K.O.-Tropfen können sich untersuchen lassen.
Hintergrundinformation:
Die Vertrauliche Spurensicherung ist im Sozialgesetzbuch V in den §§ 27 und 132 k geregelt. In § 27, Abs. 1, Nr. 6, Satz 6 heißt es: „Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur Vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können.“
Weitere Unterstützung, Beratung und Begleitung durch eines unserer Mitglieder bzw. Mitgliedinstitutionen findet man hier unter dem Netzwerk Suhl.